Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf!

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege erhalten neben dem bisherigen Pflegegeld oder der Pflegesachleistung, die durch
einen Pflegedienst erbracht wird, einen Grundbetrag von bis zu 100 Euro oder einen erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich
für zusätzliche Betreuungsleistungen erstattet. Die Höhe des Anspruchs wird auf Grundlage des festgestellten Betreuungsaufwands
ermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass der "Medizinische Dienst der Krankenkassen" neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege
(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung einen zusätzlichen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt hat.

Dies gilt auch für Personen, die einen Hilfebedarf haben, jedoch nicht in eine Pflegestufe eingestuft wurden.

Der zusätzliche Betreuungsbetrag kann für die Erstattung von weiteren Aufwendungen eingesetzt werden, wenn folgende Sachleistungen bereits in Anspruch genommen werden:

- Tages- oder Nachtpflege,

- Kurzzeitpflege,

- besondere Angebote zur allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene ambulante Pflegedienste,

- anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Pflegedienste benötigen eine gesonderte Zulassung der Pflegekassen um diese Leistungen erbringen zu können.
Die Mobile Betreuung Rose GmbH verfügt über diese Zulassung.

Beratungsbesuch

Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, haben jetzt die Möglichkeit, neben dem halbjährlich abzurufenden Beratungsbesuch einen weiteren Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe III kommt ein zweiter abzurufender Beratungsbesuch im Vierteljahr dazu.
Auch Personen, die einen Hilfebedarf haben, aber die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, können halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

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