Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen haben Personen mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Das sind Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens eingetreten sind, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
Die Alltagskompetenz ist dann erheblich eingeschränkt, wenn mindestens in zwei der folgenden Bereiche, davon mindestens einmal aus dem Bereichen 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Funktionsstörungen festgestellt wurden (Grundbetrag bis zu 1.200 Euro jährlich):

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
  2. Verkennen und Verursachen gefährdender Situationen;
  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
  9. Störung des Tag-/Nachtrhythmus;
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
  13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Um Leistungen bis zu 2.400 Euro jährlich in Anspruch nehmen zu können (erhöhter Betrag), muss zusätzlich eine weitere der oben aufgeführten Einschränkungen aus den Bereichen 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 vorliegen.

     Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung

Fragen


Möchten Sie mehr wissen?

weiter...

Partner

Die Mobile Betreuung Rose GmbH hat viele Partner bei der Betreuung der Pflegebedürftigen.

weiter...

Sozial engagiert

Wir sehen, wo wir helfen können.

weiter...

Aktuelles

Zusatzleistungen der Pflegeversicherung!

weiter...

Idee und Praxis

Wir versorgen und betreuen kranke und/oder pflegebedürftige Menschen.

weiter...