Die Dauer unseres Einsatzes hängt davon ab, wie lange Sie als private Pflegeperson verhindert sind. Ganz egal, ob Sie einen Urlaub planen oder unsere Hilfe öfter mal stundenweise in Anspruch nehmen möchten – wir sollten uns einmal in Ruhe über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege unterhalten. In den meisten Fällen können die Kosten für die Verhinderungspflege von den Pflegekassen übernommen werden – vorausgesetzt, dass Sie den Pflegebedürftigen schon seit mindestens einem halben Jahr in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und die entsprechende Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Bei Heranziehung eines ambulanten Pflegedienstes steht für die Verhinderungspflege ein Etat von derzeit bis zu 1.510 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung (ab 2012: 1.550 Euro). Dieser Betrag wird nicht auf die sonstigen Pflegeleistungen angerechnet, es handelt sich also um ein zusätzliches Leistungspaket, das Sie zum Wohle des Pflegebedürftigen und zu Ihrer eigenen Entlastung in Anspruch nehmen können. Bei der Antragstellung an die Pflegekasse zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gern behilflich.




